Maklerpool - Voraussetzungen
 

Voraussetzungen einer Kooperation

 


   

Vorgaben des Gesetzgebers


   
 

Schon seit dem 22. Mai 2005 gilt das sogenannte  Gesetz zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts. Im Mittelpunkt steht dabei die Erlaubnispflicht des Maklers, die nur dann erteilt werden kann,  wenn vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine entsprechende Sachkunde nachgewiesen werden kann.

Seit dem 01.01.2009 ist die Registrierung im Vermittlerregister für alle Versicherungs- vermittler und Berater zwingend erforderlich und bestimmt somit auch die  Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit mit der EKE-Finance GmbH als Makler.

   
 


Nachhaltigkeit - mehr als nur Umweltschutz


   
 

Das Thema Nachhaltigkeit ist in aller Munde – vielfältig und omnipräsent!

Elektromobilität, Energiewende, Slow Fashion, Fridays für Future, Recycling und nicht zuletzt die Kapitalanlage der Versicherungen und deren Produkte. All diese Begriffe und noch viele mehr stehen für das übergeordnete Ziel der Nachhaltigkeit. Dabei geht es um das Handlungsprinzip der bewussten Ressourcen-Nutzung. Bedürfnisse sollen dauerhaft befriedigt und die natürliche Regenerationsfähigkeit von Ressourcen bewahrt bleiben. Damit tragen wir Verantwortung für die Zukunft!

Auch wir als Unternehmen weisen dem Thema NACHHALTIGKEIT eine hohe Bedeutung zu und nehmen es ernst. Gleichwohl wollen wir unseren Kunden und Kundinnen die Entscheidung bezüglich der Anlagestrategie und der letztendlichen Auswahl der richtigen Finanzinstrumente überlassen.

Dazu bieten wir Ihnen eine Plattform ESG-Finder – Branchen-Initiative Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung (branchen-initiative.de) auf der Sie sich persönlich zu Produkten und Versicherungsgesellschaften und deren Nachhaltigkeitsstrategien informieren können.

Somit sind wir in der Lage auf jede individuelle Anfrage im Kundengespräch einzugehen und Ihnen ein passendes persönliches Angebot zu unterbreiten. So stellen wir sicher, dass Ihre individuellen Nachhaltigkeitsaspekte in die Beratung zu Gesellschaften und Produkten einbezogen werden. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird in den Beratungen, wie bisher auch, Ihre Ziele, Wünsche und Beweggründe aufnehmen und in Ihre Empfehlung einfließen lassen. Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Im Folgenden haben wir zum Thema Nachhaltigkeit ausgewählte Presseartikel von Versicherungsgesellschaften beigefügt.

Pressemitteilung Swiss Life Deutschland

WWK erweitert ESG-Angebot für Fondspolicen

Presseinformation Zurich

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